Privilegiertes Bauen für Agri-PV?

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Baurecht

Für Agri-PV Anlagen besteht im §35 des Baugesetzbuches die Möglichkeit, von einer Privilegierung im Außenbereich gebrauch zu machen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bebauungsplanaufstellung entfällt dabei. Privilegiert sind dabei Anlagen bis zu einer Größe von 2,5ha, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang eines landwirtschaftlichen Betriebes stehen.

Agri-PV vs. Freiflächen-PV: Ein klarer Unterschied

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Baurecht, EEG-Vergütung, Vergleich, Vorteile

Im Gegensatz zu klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFA-PV), die die gesamte Fläche für andere Zwecke unbrauchbar machen, bietet Agri-Photovoltaik (Agri-PV) eine umweltfreundliche Alternative. Bei Agri-PV werden Solarmodule so aufgestellt, dass der Großteil des Landes weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbar bleibt. Diese Methode eröffnet nicht nur zusätzliche Möglichkeiten für die Lebensmittelproduktion, sondern trägt auch zur Erhaltung der […]