Agri-PV und Tierhaltungsnorm: Vergütung ohne DIN SPEC 91492 nutzen
Die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Photovoltaik, bekannt als Agri-PV, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dennoch gibt es wichtige regulatorische Aspekte, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltungsnorm DIN SPEC 91492.
Keine Vergütung für Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC 91492 durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat in ihren aktuellen Festlegungen zur Agri-PV noch keinen expliziten Bezug auf die Tierhaltungsnorm DIN SPEC 91492 genommen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen. Da die Auszahlung der Agri-PV-Vergütung durch die Bundesnetzagentur erfolgt, können Anlagen, die auf Grundlage der DIN SPEC 91492 geplant wurden, keine Vergütung erhalten.
Die Netzbetreiber nehmen hier nur eine zwischengeschaltete Funktion zur Überprüfung und technischen Abwicklung ein. Letztendlich entscheidet die Bundesnetzagentur darüber, ob eine Vergütung ausgezahlt wird. Anlagenbetreiber sollten daher bei der Planung ihrer Agri-PV-Projekte diesen wichtigen Aspekt im Auge behalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Dennoch haben wir mit unserem Zertifizierer eine Strategie ausgearbeitet, um dies trotzdem zu erreichen. Dabei wird die Nutzung der Fläche durch Tierhaltung durch die DIN SPEC 91343 nachgewiesen. Da dies jedoch nicht immer funktioniert, empfiehlt sich unbedingt eine genaue Prüfung durch einen Zertifizierer. Gerne können Sie dabei auf uns zukommen!
Auswirkungen auf das privilegierte Baurecht
Für das privilegierte Baurecht können dennoch Konzepte basierend auf der DIN SPEC 91492 erstellt werden. Dies bedeutet, dass eine Genehmigung nach Baurecht möglich ist, auch wenn die finanzielle Vergütung nicht durch die Bundesnetzagentur gesichert ist.
Allerdings stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit solcher Projekte, da ohne eine Vergütung der Betrieb der Anlage wenig attraktiv sein kann. Anlagenbetreiber und Investoren sollten daher sorgfältig prüfen, ob alternative Nutzungskonzepte oder Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden können.
Zertifizierung von Agri-PV-Anlagen und die DIN SPEC 91434
Neben der DIN SPEC 91492 gibt es mit der DIN SPEC 91434 eine weitere wichtige Norm für die Zertifizierung von Agri-PV-Anlagen. Diese Norm definiert die Anforderungen an die technische Umsetzung, die Flächennutzungseffizienz sowie den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion. Bei der Planung von Agri-PV-Projekten sollte eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91434 in Betracht gezogen werden, um die Anerkennung durch Behörden und potenzielle Investoren zu erleichtern.
Fazit
Bei der Planung von Agri-PV-Anlagen ist es essenziell, die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen zu beachten. Die Nichtberücksichtigung der DIN SPEC 91492 durch die Bundesnetzagentur bedeutet, dass Anlagen mit diesem Nutzungskonzept derzeit nicht vergütet werden. Dennoch können baurechtliche Privilegierungen genutzt werden.
Planer und Investoren sollten sich frühzeitig mit den relevanten Normen auseinandersetzen und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen. Eine umfassende Planung unter Berücksichtigung der relevanten Normen wie DIN SPEC 91492 und DIN SPEC 91434 ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung von Agri-PV-Projekten.
2 replies on “Tierhaltungsnorm DIN SPEC 91492 bekommt keine Vergütung”
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