Categories
Informationen, Vorteile

Die Anforderungen an die Tierhaltung unter Agri-PV-Anlagen wurden veröffentlicht. Diese Kombination aus Landwirtschaft und Photovoltaik hat das Potenzial, die Landnutzungseffizienz einfach zu steigern, aber es gibt einige wichtige Regeln, die eingehalten werden müssen.

Landnutzungseffizienz

Nach dem Bau einer Agri-PV-Anlage muss auf der gesamten Projektfläche weiterhin ein Flächenbesatz von 85 % im Vergleich zu einer Referenzfläche erreicht werden. Dieser Wert gibt an, wie viel nutzbare Fläche für die Tierhaltung im Verhältnis zu einer ähnlichen Referenzfläche verbleibt. Dabei dürfen auch hochaufgeständerte Anlagen einen Flächenverlust von 15% aufweisen.

Eine geringere Flächennutzung ist erlaubt, wenn das landwirtschaftliche Nutzungskonzept zeigt, dass die Anpassung des Flächenbesatzes oder der Tierhaltungsform zu einer besseren landwirtschaftlichen Praxis führt. Beispiele hierfür sind Verbesserungen beim Tierwohl, der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder besseren ökologischen Standards.

Es ist ebenfalls zulässig, die landwirtschaftliche Fläche als Rotationsweide, Portionsweide oder Wechselweide zu nutzen. Dies hilft, den Futtermittel-Aufwuchs auf der Gesamtfläche oder auf umliegenden Flächen sicherzustellen.

Falls eine Nutzung zur reinen Pflanzenproduktion geplant ist, muss die DIN SPEC 91434 beachtet werden.

Referenzfläche und Flächenbesatz

Die Tierart und der Flächenbesatz müssen im landwirtschaftlichen Nutzungskonzept erfasst werden. Eine Referenzfläche muss definiert werden. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Wenn die bestehende Nutztierhaltung bereits auf der Gesamtprojektfläche oder anderen Flächen des Betriebs stattgefunden hat, wird der vorherige Flächenbesatz als Referenzwert herangezogen.
  2. Wenn die Tierhaltungsform bisher nicht auf den Flächen des Betriebs stattgefunden hat, wird der Flächenbesatz auf einer vergleichbar bewirtschafteten Fläche als Referenzwert herangezogen. Hierbei können Datenbanken der LfL (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft) oder KTBL (Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft) verwendet werden.

Schutz der Tiere und der Anlagen

Agri-PV-Systeme und deren Komponenten müssen so gestaltet sein, dass Verletzungen der landwirtschaftlichen Nutztiere vermieden werden. Besonders wichtig ist dies bei elektrotechnischen und spannungsführenden Bauteilen.

Gleichzeitig müssen alle Komponenten der Agri-PV-Anlage so installiert sein, dass sie vor Schäden durch Nutztiere geschützt sind. Kabel und andere Bauteile müssen vor Kauen, Beißen und Wetzen mit Hörnern geschützt werden.

Fazit

Die neuen Anforderungen bieten klare Richtlinien zur Kombination von Tierhaltung und Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Diese Maßnahmen sind jeodoch gut einzuhalten und stellen ein gute Vorraussetzungen für die Planung einer Agri-PV-Anlage mit Tierhaltung dar.

Die vollständige DIN SPEC 91492 können Sie auf Anfrage von uns erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Archiv